Bildungspaket

Wusstet ihr schon?

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Vielleicht übernimmt der Staat auch für Euch den Vereins-Mitgliedsbeitrag!?!

Bildung und Teilhabe (Finanzielle Hilfe)

BuT-Paket für Kinder und Jugendliche (Stand 22.07.2022)

Wichtig! Für jedes Kind ist ein eigener Antrag mit den geforderten Bescheiden über aktuelle andere Leistungsbezüge und eine eigene Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Verein erforderlich! Die Auszahlung der Leistungen für BuT erfolgt in der Regel auf das Konto des Antragstellers, der damit die Beiträge/Kosten für die Teilhabe an den Verein/Anbieter bezahlt. Auf Antrag ist die Auszahlung auch direkt an den Verein/Anbieter möglich.

Hier können Sie in ihrer Region ihren Antrag stellen:

Zuständige Antragsstellen für die Landkreise und die Stadt Brandenburg sind:

  1. Antragsstelle im Landkreis Potsdam-Mittelmark:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Team Bildung und Teilhabe
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Telefon:      033841 91-368
Telefax:      033841 91-614
E-Mail:      

Links zum BuT-Paket 06.08.2024

Zum Informationsblatt zum BuT-Paket

Zum Informationsvideo zum BuT-Paket

Zum Bildungs-und Teilhabepaket Potsdam-Mittelmark

 

  1. Antragsstellen im Landkreis Havelland:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld empfangen, wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Havelland
Jobcenter                                Telefon:              03321 403-0
Waldemardamm 3                 Telefax:              03321 403-9883
14641 Nauen                          E-Mail:               

 

Wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld empfangen, wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Havelland
Sozialamt
Haus II, Aufgang B
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Telefon:        03385 551-0

Teleax:          03385 5511 555

E-Mail:         

Links:

Antrag Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (B4)

Als Nachweis der Mitgliedschaft dient eine gesonderte schriftliche Bestätigung, Vertrag* oder Quittung* des Vereins/Anbieters, über die zu erwartenden Aufwendungen für die Teilhabe. Der Nachweis ist als Anlage gleichzeitig mit dem Antrag einzureichen. /* in Kopie

 

  1. Antragsstelle in der Stadt Brandenburg an der Havel:

Persönlich unter der Besucheranschrift:

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich IV – Jugend, Soziales und Gesundheit
Fachgruppe 51 – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
Telefon:       03381 58-5001

E-Mail:        

Postalisch unter der Postanschrift:

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel

Fachbereich IV – Jugend, Soziales und Gesundheit

Fachgruppe 51 – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wiener Straße 1

14772 Brandenburg an der Havel

Links:

Zum BuT-Antragsformular

BuT-Bescheinigung 2d) für Teilhabe

Diese Bescheinigung ist als Anlage gleichzeitig mit dem Antrag einzureichen und dient als Bestätigung des Vereins/Anbieters über Mitgliedsbeiträge bzw. Entgelte für die Teilhabe!

Letzte Schritte:

  • Abschicken der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge- und Bestätigungen mit den geforderten Anlagen an die für die Region zuständige Antragsstelle oder persönliche Abgabe.
  • Abwarten des Bewilligungs-/Kostenübernahmebescheides

Auf dem Bescheid wird mitgeteilt, ob und in welcher Höhe die Kosten für Mitgliedsbeiträge bzw. Entgelte übernommen werden und wie/wann die Zahlung erfolgt.

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